Recyclingbaustoffe für ein nachhaltiges Bauen
Das Recycling von mineralischen Rückbaustoffen zu Recyclingbaustoffen ist für ein nachhaltiges Bauen von grosser Bedeutung. Wertvolle Rohstoffe im Kreislauf verwenden, wiederverwenden anstatt deponieren.
Schliessung der Stoffkreisläufe
Schonung der natürlichen Ressourcen
Sparen von wertvollem Deponieraum
Verantwortungsvoll gegenüber zukünftiger Generationen
Recyclingbaustoffe sind Qualitätsprodukte
garantierte Leistungsfähigkeit und Dauerhaftigkeit (Erfüllen der Normen)
gleichwertig wie Produkte aus Primärmaterialien
hohe und konstante Qualität
transparente Zusammensetzung
kostengünstig und wirtschaftlich
laufende Überprüfung der Qualitätsanforderungen
erfüllen MINERGIE-ECO® Standards
Die Annahme von sorteinreinen Rückbaustoffen ist Bedingung für die Herstellung von qualitativ wertvollen Recycling-Baustoffen. Beton- und Mischabbruch wird sorgfältig vorsortiert und Fremdstoffe ausgesondert. Die Rückbaustoffe werden zerkleinert (Prallbrecher), gesichtet und gesiebt. Mit Überbandmagneten wird Armierungsstahl herausgezogen. Die gewonnenen Granulate sind neue Rohstoffe für die Herstellung von hochwertigen Baustoffen.
Annahmebedingungen
Die Annahme wird den Absatzmöglichkeiten der Recyclingbaustoffen angepasst. Kurzfristiger Annahmestopp von Beton- und Mischabbruch ist möglich.
Die Annahme erfolgt nur während den normalen Geschäftszeiten.
Jede Anlieferung wird gewogen, für jede Anlieferung wird ein Annahmeschein ausgestellt.
Das Material muss vor dem Ablad von unserem Personal visuell begutachtet und klassiert werden (Qualität und Menge). Beton- und Mischabbruch, der mit organischem Material (Humus, Böden) vermischt ist, wird grundsätzlich zurückgewiesen.
Entspricht das angelieferte, bereits gekippte Material nicht den vorgeschriebenen Anforderungen (Verunreinigung durch Fremdstoffe), wird es zulasten des Anlieferers wieder aufgeladen und auf dessen Kosten entsorgt.
Der Anlieferer trägt die Verantwortung, dass nur sortenreiner Beton- und Mischabbruch angeliefert wird. Die Nachweispflicht liegt beim Anlieferer.
Je nach Menge und Qualität der Anlieferung wird eine Materialanalyse bzw. ein Entsorgungskonzept verlangt.